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  • STEAG fällt Baubeschluss für Gladbecker Windrad

    Projektpartner wollen Anfang November mit den Arbeiten starten

    Gladbeck/Essen. Die Gladbeck Wind GmbH, Projekt- und künftige Betriebsgesellschaft der geplanten Windenergieanlage auf der Gladbecker Mottbruchhalde, hat in Abstimmungen mit ihren Gesellschaftern den formellen Baubeschluss für das Windrad gefasst. Nach der kürzlich erfolgten Baubeginnsanzeige gegenüber der Stadt Gladbeck werden die Bauarbeiten ab der KW 47 beginnen. Der genaue Startzeitpunkt ist noch von letzten Terminabsprachen mit den ausführenden Bauunternehmen abhängig.

    Dr. Markus Laukamp, Geschäftsführer der STEAG New Energies GmbH, die das Windenergie-Projekt innerhalb des STEAG-Konzerns verantwortet, erklärt: „Nach der bereits erfolgten Baubeginnsanzeige, mit der wir die Chance auf einen Baubeginn noch in diesem Jahr wahren wollten, haben wir noch einmal alle Aspekte des Projekts analysiert und bewertet. Dabei sind wir nun abschließend zu der Entscheidung gelangt, zu bauen.“

    Bereits in dieser Woche soll ein Bauzaun im Bereich der Mottbruchhalde errichtet werden. „Der Zaun ersetzt den nach Ende der saisonalen Krötenwanderung in diesem Jahr nicht mehr benötigten Amphibienschutzzaun“, so Markus Laukamp. Die Aufstellung erfolgt in enger Abstimmung mit der Ruhrkohle AG, die zurzeit noch Eigentümerin der Halde ist.

    STEAG sieht Verfahren optimistisch entgegen
    Dass die Stadt Gladbeck nach Eingang der Baubeginnsanzeige angekündigt hat, juristisch gegen den sofortigen Vollzug der rechtsgültigen Baugenehmigung vorzugehen, hat STEAG zur Kenntnis genommen. „Uns ist bewusst, dass die Stadt Gladbeck durch einen geltenden Ratsbeschluss angehalten ist, so zu handeln“, so Markus Laukamp. Man sei daher auch nicht überrascht oder irritiert, da dieser Schritt erwartbar gewesen sei. STEAG sieht der anstehenden juristischen Klärung zuversichtlich entgegen, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Rahmen von Eilverfahren Ende September klar zugunsten des Unternehmens und des Windrads geurteilt hatte: „Wir fühlen uns durch diesen Gerichtsentscheid in unserer Rechtsauffassung so deutlich bestätigt, dass wir den Zeitpunkt für gekommen halten, das zukunftsweisende Projekt nach bald einem Jahrzehnt planerischen Vorlaufs jetzt endlich zu realisieren“, sagt Markus Laukamp.

    STEAG setzt auf Dialog
    Für die damit anbrechende Umsetzungsphase des Projekts setzt STEAG weiterhin auf Transparenz und Dialog mit der örtlichen Politik und Öffentlichkeit: „Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Haltung gegenüber dem Projekt gerade auch in der Gladbecker Kommunalpolitik zuletzt spürbar verändert hat. Insofern stehen wir allen demokratischen Parteien und Fraktionen, die sich nun vielleicht noch einmal eingehender mit der Windenergieanlage auseinandersetzen möchten, gerne für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung“, kündigt Markus Laukamp an. STEAG hofft, so die Akzeptanz des Windrads sowohl in der Kommunalpolitik als auch der Gladbecker Stadtöffentlichkeit zu erhöhen.